Neuerungen bei der Deklaration der Mieteinnahmen
Der Zeitraum für die Einreichung der Erklärung mit dem Formular 210 ist nun jährlich und nicht mehr vierteljährlich.
Der Erlass HAC/56/2024 vom 25. Januar, der die Ministerialerlässe zur Genehmigung der Formulare 210 für die Selbstauskunft abändert, hat eine wichtige Neuerung für die Steuererklärung für Nichtansässige mit Einkünften aus Immobilienkapital eingeführt, die ab dem 1. Januar 2024 mit einem steuerpflichtigen Einkommen erzielt wurden: Der Zusammenfassungszeitraum ist nun jährlich statt vierteljährlich. Das bedeutet, dass von nun an nur noch eine einzige Jahreserklärung für die im Vorjahr erzielten positiven Einkünfte aus Immobilienkapital abgegeben werden muss, anstatt der bisherigen vierteljährlichen Erklärungen. Die Frist für die Einreichung dieser Jahreserklärung läuft zwischen dem 1. und dem 20. Januar des Jahres, das auf das Jahr des Anfalls folgt. Hier gehts zu dem ganzen Artikel unseres Partners Lozano Schindhelm.
https://es.schindhelm.com/news-jusful/news/neuerungen-bei-der-deklaration-der-mieteinnahmen
Autor: Fernando Lozano
Autor: Claudia Cascant
Autor: Andrea Quiles
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